Persönliches Budget

 

Seit 2008 besteht für Menschen, die von Behinderung und/oder einer seelischen Erkrankung betroffen oder bedroht sind, ein Rechtsanspruch, Leistungen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe in Form des Persönlichen Budgets in Anspruch zu nehmen.

 

Das Persönliche Budget soll so eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und dabei die individuellen Bedürfnisse der BudgetnehmerInnen so weit wie möglich berücksichtigen.

 

So entscheiden die BudgetnehmerInnen selbst, welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen möchten und sind frei in der Wahl ihres Budgetanbieters.

 

Mein Angebot richtet sich an Menschen mit seelischer Beeinträchtigung.

 

 

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